Ist Ihre Website fit für das Barrierefreiheits­gesetz?

Seit 28. Juni 2025 gilt das BFSG für Online-Shops und Buchungsseiten. Der kostenlose Schnellcheck prüft Ihre Website in ca. 90 Sekunden auf maschinell erkennbare Barrieren – mit verständlichem Ergebnis statt Technikjargon.

Kostenloser Schnellcheck

Geprüft werden bis zu 5 Schlüsselseiten (Start, Produkt, Warenkorb, Login, Kontakt). Keine Anmeldung nötig.

Betrifft mich das BFSG überhaupt?

✔Sie verkaufen online an Verbraucher (Shop, Buchung, Terminvereinbarung, Vertragsabschluss)? → In der Regel ja.
✔Reine B2B-Websites ohne Verbrauchergeschäft sind nicht erfasst.
✔Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter und ≤ 2 Mio. € Umsatz) sind als Dienstleister ausgenommen – Produkthändler nicht automatisch.
✔Bei Verstößen drohen Marktüberwachung, Bußgelder bis 100.000 € und Abmahnungen.

Hinweis: Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was der Check kann – und was nicht

Der Scanner findet zuverlässig die maschinell prüfbaren Barrieren: fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, unbeschriftete Formulare, Tastatur-Fallen, Zoom-Sperren, fehlende Barrierefreiheits-Erklärung und mehr.

Anders als klassische Scanner bedient er die Seite außerdem – Tastatur-Durchlauf, Hover, Auswahlfelder – vergleicht mehrere Seiten miteinander und lässt Urteilsfragen (Ist der Alt-Text aussagekräftig? Verrät der Linktext das Ziel?) von einer KI-Schicht bewerten. Der Report weist für jedes einzelne WCAG-Kriterium aus, wie es geprüft wurde. Die sechs neuen Kriterien der kommenden WCAG 2.2 werden bereits mitgeprüft – klar getrennt als Ausblick, denn rechtlicher Maßstab ist heute WCAG 2.1.

Was er nicht ersetzt: einen Test mit echten Nutzern und Hilfsmitteln sowie Rechtsberatung. Alle Aussagen gelten für die geprüften Seiten, nicht für die gesamte Website – und ein „100 % konform"-Versprechen bekommen Sie bei uns bewusst nicht, das kann kein seriöses Tool halten.